AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen Ferienwohnungen Friedrichs

Gültig für: Ferienwohnungen Friedrichs, Am Ziegenberg 13, 34513 Waldeck, Inhaberin Susanne Friedrichs
Gültig ab: 04.02.2024

Anlagen:
– Hausordnung vom 04.02.2024
– Vereinbarung über die Nutzung eines Internetzugangs über WLAN vom 11.12.2020

Gastaufnahmevertrag

Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald die Ferienwohnung telefonisch, schriftlich oder online gebucht und die Buchung bestätigt wurde. Der Gast führt die Buchung für alle anderen mitreisenden Personen durch.

Die Angabe der vollständigen Heimatadressen aller Mitreisenden nebst vollständigem Namen ist hierbei erforderlich. Mindestens eine Telefonnummer – am besten eine Mobilnummer – des Hauptansprechpartners muss angegeben werden.

Kinder

Kinder bis zum Alter von 1 Jahr reisen kostenfrei. Alle mitreisenden Personen, auch Kinder, sind bei der Buchung anzugeben. Das Alter mitreisender Kinder muss angegeben werden für die korrekte Berechnung des Gesamtpreises sowie des Tourismusbeitrags.

Tourismusbeitrag

Der Tourismusbeitrag wird von der Stadt Waldeck erhoben. Er wird vor Ort in bar bei der Vermieterin geleistet und beträgt 1 Euro pro Person (ab 14 Jahren) und Tag.

Hunde

Hunde sind nur in den Ferienwohnungen Schlüsselblume, Sonnenröschen und Pfingstnelke erlaubt. Andere Haustiere als Hunde mitzunehmen ist nicht erlaubt. Es darf nur ein Hund mitreisen und die Absprache mit der Vermieterin hierüber muss bei der Buchung erfolgen.

Für die Mitnahme eines Hundes wird eine Gebühr von 40 Euro erhoben (Haustierendreinigung). Es können je nach Größe des Hundes oder Dauer des Aufenthalts zusätzliche Gebühren anfallen.

Ein Hundekörbchen muss mitgebracht werden. Der Hund darf nicht auf Sofa, Bett, etc. liegen. Im Hausflur und auf dem Grundstück besteht Leinenpflicht. Der Hund darf nicht allein in der Ferienwohnung oder im Garten gelassen werden.

Bezahlung

Wenn nicht anders vereinbart, ist der gesamte Mietpreis bis spätestens sieben Tage vor der Anreise auf das von der Vermieterin angegebene Konto zu überweisen. Bei kurzfristigeren Buchungen ist der gesamte Betrag sofort nach dem Vertragsabschluss zu überweisen. Die Bezahlung bei Anreise ist nur nach vorheriger Vereinbarung mit der Gastgeberin möglich.

Vereinbarte Leistung

Aus den Angaben im Buchungsangebot ergibt sich, welche Leistungen von der Gastgeberin vorgehalten werden.
Im Gesamtpreis enthaltene Zusatzleistungen sind, sofern nicht anders vereinbart:
Endreinigung, Bettwäsche einmalig pro Person, Handtücher sowie verbrauchsabhängige Nebenkosten.

Hausordnung und WLAN-Nutzungsvereinbarung

Die Hausordnung und die Vereinbarung über die Nutzung eines Internetzugangs über WLAN (siehe Anlagen) sind Bestandteil der vorliegenden AGB.
Die Gäste verpflichten sich zur Einhaltung der Hausordnung und der WLAN-Nutzungsvereinbarung.

Vertragseinhaltung

Beherbergungsbetrieb und Gast sind zur Einhaltung des geschlossenen Vertrages verpflichtet. Der Vermieter hat dem Gast die gebuchte Unterkunft zur Verfügung zu stellen und der Gast ist verpflichtet, den vereinbarten Unterkunftspreis zu zahlen.

Rücktritt

Ein kostenfreier Rücktritt des Gastes ist daher ausgeschlossen. Grundsätzlich ist die Gastgeberin aber verpflichtet, den Schaden so gering wie möglich zu halten und die Ferienwohnung wenn möglich weiter zu vermieten. Der durch Weitervermietung erzielte Mietpreis wird von den Stornogebühren abgezogen.

Stornobedingungen

Bei Reiserücktritt bis 30 Tage vor Anreise sind 25 Prozent des Mietpreises zu zahlen, bis 15 Tage vor Anreise 50 Prozent und bis 8 Tage vor Anreise 75 Prozent. Bei späterem Rücktritt oder Nichtanreise sind 90 Prozent des Mietpreises zu entrichten.

Anlage 1: Hausordnung

Gültig für: Ferienwohnungen Friedrichs, Am Ziegenberg 13, 34513 Waldeck, Inhaberin Susanne Friedrichs
Gültig ab: 04.02.2024

An- und Abreise

Die Anreise sollte zwischen 14 und 15 Uhr erfolgen oder ab 18 Uhr. Andere Anreisezeiten müssen telefonisch abgesprochen werden.
Die Abreise erfolgt bis spätestens 10 Uhr.

Schlüsselübergabe

Die Gäste kontaktieren die Gastgeberin spätestens einen Tag vor Anreise per Telefon (+49 5623 6118) oder E-Mail (info@fewofriedrichs.de) zur Vereinbarung der Schlüsselübergabe.

Ruhezeiten und Gartennutzung

Um allen Gästen im Haus einen erholsamen Urlaub zu ermöglichen, ist von 22 Uhr abends bis 8 Uhr morgens Nachtruhe einzuhalten.
Der Garten hinter dem Haus steht allen Gästen zur Verfügung. Deshalb muss auch hier Rücksicht auf das Ruhebedürfnis anderer Gäste genommen werden.

Fahrräder und Parkplätze

Für jede Ferienwohnung steht während des Aufenthalts ein KFZ-Stellplatz auf dem Grundstück zur Verfügung. Parken ist nur in den gekennzeichneten Flächen erlaubt.
Das Laden von E-Bikes an Steckdosen in der Garage ist nur nach Absprache mit der Vermieterin erlaubt. Hierfür können zusätzliche Gebühren anfallen.
Das Abstellen eigener Fahrräder in der Garage ist nach Absprache mit der Vermieterin möglich.

Nichtraucherhaus

Unser Haus ist ein Nichtraucherhaus, das heißt, im Hausflur und in den Ferienwohnungen ist Rauchen nicht erlaubt.
Geraucht werden darf nur draußen nach Absprache mit der Vermieterin. Auf andere Gäste, insbesondere Kinder oder Menschen mit Vorerkrankungen, muss Rücksicht genommen werden.

Heizen und Lüften

Heizungen sollten herunter gedreht werden, wenn der Gast nicht da ist oder wenn gelüftet wird. In der Nacht sollten sie niedriger gestellt werden. Bei Abreise sind alle Heizkörper auszustellen.
Gelüftet werden muss täglich mindestens zweimal, besonders nach dem Duschen oder Kochen sowie morgens in den Schlafzimmern. Für die kühleren Jahreszeiten gilt: Stoßlüften (Fenster für wenige Minuten komplett öffnen) anstatt Fenster über einen längeren Zeitraum zu kippen.
Fenster und Türen müssen geschlossen sein, wenn die Ferienwohnung verlassen wird. (Dies gilt auch während des Aufenthalts.)

Nutzung

Der Nutzungsvertrag für die Ferienwohnung beinhaltet die üblicherweise zu erwartenden Gebrauchserscheinungen (Verunreinigung, Verschleiß) an der Wohnungsausstattung.
Die Vermieterin behält sich vor, über das übliche Maß hinausgehende Verunreinigungen oder Verschleißerscheinungen zu dokumentieren und in Rechnung zu stellen.
Entstandene Schäden in der Ferienwohnung oder andernorts auf dem Grundstück sind umgehend zu melden.

Mülltrennung

Die Mülltonnen (schwarze Hausmülltonnen, schwarze Tonnen mit gelbem Deckel für Plastikmüll, blaue Papiertonnen und eine braune Tonne für Biomüll) stehen auf dem Hof vor der linken Garage. Bei der Mülltrennung sind folgende Vorgaben einzuhalten.

Gelbe Tonne
  • Plastik, z.B. leere Plastikbehälter und saubere Plastikverpackungen
  • keine Essensreste oder Papiertücher
Schwarze Tonne (Hausmüll/ Restmüll)
  • halbvolle/volle Lebensmittelpackungen, benutzte Papiertücher/Servietten, Essensreste, Knochen, Gegartes
  • Drogerie-Artikel, Medikamente und Hundekotbeutel (zugeknotet)
Braune Tonne (Biomüll)
  • Rohe Gemüse- und Obstabfälle, Garten-/Pflanzenabfälle
  • keine Essensreste oder Gegartes, keine Plastiktüten, keine Medikamente
Blaue Tonne (Papiermüll)
  • Sauberes Papier oder Pappe
Altglas oder Leergut:

Der Gast nimmt sein Leergut mit oder gibt es selbst ab. Gleichermaßen bringt er sein Altglas weg, z.B. zum Altglascontainer in der Pfeifenstraße am Sportplatz in Waldeck.

Anlage 2: WLAN-Nutzungsvereinbarung

1. Gestattung zur Nutzung eines Internetzugangs mittels WLAN

Der Vermieter unterhält in seinem Ferienobjekt einen Internetzugang über WLAN. Er gestattet dem Mieter für die Dauer seines Aufenthaltes im Ferienobjekt eine Mitbenutzung des WLAN-Zugangs zum Internet. Der Mieter hat nicht das Recht, Dritten die Nutzung des WLANs zu gestatten.
Der Vermieter gewährleistet nicht die tatsächliche Verfügbarkeit, Geeignetheit oder Zuverlässigkeit des Internetzuganges für irgendeinen Zweck. Er ist jederzeit berechtigt, für den Betrieb des WLANs ganz, teilweise oder zeitweise weitere Mitnutzer zuzulassen und den Zugang des Mieters ganz, teilweise oder zeitweise zu beschränken oder auszuschließen, wenn der Anschluss rechtsmissbräuchlich genutzt wird oder wurde, soweit der Vermieter deswegen eine Inanspruchnahme fürchten muss und dieses nicht mit üblichen und zumutbaren Aufwand in angemessener Zeit verhindern kann. Der Vermieter behält sich insbesondere vor, nach billigem Ermessen und jederzeit den Zugang auf bestimmte Seiten oder Dienste über das WLAN zu sperren (z.B. gewaltverherrlichende, pornographische oder kostenpflichtige Seiten).

2. Zugangsdaten

Die Nutzung erfolgt mittels Zugangssicherung. Die Zugangsdaten (Login und Passwort) dürfen in keinem Fall an Dritte weitergegeben werden. Will der Mieter Dritten den Zugang zum Internet über das WLAN gewähren, so ist dies von der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Vermieters und der mittels Unterschrift und vollständiger Identitätsangabe dokumentierter Akzeptanz der Regelungen dieser Nutzungsvereinbarung durch den Dritten zwingend abhängig. Der Mieter verpflichtet sich, seine Zugangsdaten geheim zu halten. Der Vermieter hat jederzeit das Recht, Zugangscodes zu ändern.

3. Gefahren der WLAN-Nutzung, Haftungsbeschränkung

Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass das WLAN nur den Zugang zum Internet ermöglicht, Virenschutz und Firewall stehen nicht zur Verfügung. Der unter Nutzung des WLANs hergestellte Datenverkehr erfolgt unverschlüsselt. Die Daten können daher möglicherweise von Dritten eingesehen werden. Der Vermieter weist ausdrücklich darauf hin, dass die Gefahr besteht, dass Schadsoftware (z.B. Viren, Trojaner, Würmer, etc.) bei der Nutzung des WLANs auf das Endgerät gelangen kann. Die Nutzung des WLANs erfolgt auf eigene Gefahr und auf eigenes Risiko des Mieters. Für Schäden an digitalen Medien des Mieters, die durch die Nutzung des Internetzuganges entstehen, übernimmt der Vermieter keine Haftung, es sei denn die Schäden wurden vom Vermieter und/ oder seinen Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.

4. Verantwortlichkeit und Freistellung von Ansprüchen

Für die über das WLAN übermittelten Daten, die darüber in Anspruch genommenen kostenpflichtigen Dienstleistungen und getätigten Rechtsgeschäfte ist der Mieter selbst verantwortlich. Besucht der Mieter kostenpflichtige Internetseiten oder geht er Verbindlichkeiten ein, sind die daraus resultierenden Kosten von ihm zu tragen. Er ist verpflichtet, bei Nutzung des WLANs das geltende Recht einzuhalten. Er wird insbesondere:
• das WLAN weder zum Abruf noch zur Verbreitung von sitten- oder rechtswidrigen Inhalten zu nutzen;
• keine urheberrechtlich geschützten Güter widerrechtlich vervielfältigen, verbreiten oder zugänglich machen; dies gilt insbesondere im Zusammenhang mit dem Einsatz von Filesharing-Programmen;
• die geltenden Jugendschutzvorschriften beachten;
• keine belästigenden, verleumderischen oder bedrohenden Inhalte versenden oder verbreiten;
• das WLAN nicht zur Versendung von Massen-Nachrichten (Spam) und/oder anderen Formen unzulässiger Werbung nutzen. Der Mieter stellt den Vermieter des Ferienobjektes von sämtlichen Schäden und Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Verwendung des WLANs durch den Mieter und/oder auf einem Verstoß gegen die vorliegende Vereinbarung beruhen, dies erstreckt sich auch auf für mit der Inanspruchnahme bzw. deren Abwehr zusammenhängende Kosten und Aufwendungen. Erkennt der Mieter oder muss er erkennen, dass eine solche Rechtsverletzung und/oder ein solcher Verstoß vorliegt oder droht, weist er den Vermieter des Ferienobjektes auf diesen Umstand hin.

Quelle: http://www.ferienwohnungen.de/downloads/wlan-nutzung.pdf (Abgerufen am 11.12.2020)